Die Dynamopflicht ist bekanntlich abgeschafft. Aber einfacher ist es für Radfahrer dadurch nicht geworden. Im Gegenteil, die neuen Bestimmung sorgen überall für Verwirrungen.

Stiftung Warentest hat es jetzt sehr schön auf den Punkt gebracht:

Die neue Rechts­lage ist kompliziert: Akku­betriebene Leuchten sind unabhängig von der Stromspannung erlaubt, mit Batterien versorgte nur, wenn sie es auf 6 Volt Nenn­spannung bringen. Ausnahme sind Renn­räder: Für sie ist die Spannung nicht vorgeschrieben. Eine unüber­sicht­liche Situation – für Radler, Verkäufer und die Polizei.*

Warum nur so kompliziert? Haben die Verfasser der neuen Verordnung beim Schreiben den Überblick verloren? Das wird endlose Diskussionen im Herbst geben. Oder aber die Polizei kontrolliert gar nicht erst…
Immerhin: Verkehrspolitiker schreiben schon an einer neuen Fassung der Verordnung. Bitte vor Veröffentlichung noch mal kurz zusammenfassen und prüfen ob es Sinn macht! Bis dahin einfach Batterien duch Akkus ersetzen. Dann dürfte keiner meckern…

* test.de