Knog Blinder (5)Wie taz.de vom 7.7.2013 zu entnehmen ist, hat sich der Hamburger Staatsrat Wolfgang Schmidt (SPD) im Bundesrat “auf den letzten Drücker” darum gekümmert, dass nun wohl doch alles erlaubt sein soll, was Licht macht. Egal, ob Akku, Batterie, Dynamo und mit oder ohne Kapazitätsanzeige.

Hier der Originaltext aus der Bundesrat-Drucksache 445/3/13:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Diese von Schmidt kurzfristig eingereichte Neufassung der Gesetzesvorlage wurde am Freitag beschlossen. Jetzt muss Peter Ramsauer nur noch über seinen Schatten springen und das von der Opposition verbesserte Gesetz unterzeichnen. Schaffen Sie das Herr Ramsauer?

Friede, Freude, Eierkuchen herrscht dann allerdings auch noch nicht. Denn wieso musste man das Ganze mit der Nennspannung von 6 V wieder eingrenzen? Und auch bei der Art der Lampe sind wir nicht wirklich weitergekommen. Denn § 67 Abs. 2 StVZO sagt, dass die Beleuchtung fest am Fahrrad angebracht sein muss. Da bleibt aber der Interpretationsspielraum, ob das Licht bei der Fahrt einfach nur nicht wackeln darf oder ob es wirklich fest am Rad angebracht sein muss, sprich nicht abnehmbar sein darf.
Aber solange es diesen Interpretationsspielraum gibt, kann man meiner Meinung nach für eine abnehmbare Beleuchtung auch nicht wirklich bestraft werden. Warten wir also mal ab, was als nächstes kommt. Das letzte Wort hat nämlich der „Überraschungsfaktor“ Ramsauer…

Zu Ramsauers Entlastung muss hier noch gesagt werden, dass überraschenderweise nicht er hinter der Idee mit der Kapazitätsanzeige steckt, sondern laut taz.de die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen. Das ist wirklich eine überraschende Wendung. Ich werde mal versuchen herauszufinden, ob das wirklich so stimmt.

Update 1. August

Ab heute gilt es: jetzt dürfen auch Lichter mit Akkus und Batterien betrieben werden. Allerdings gibt es immer noch einige Ungereimtheiten, die das Bundesverkehrsministerium in einer kommentierten Fassung der Verordnung klären will. „Fest angebracht“ soll demnach wohl nicht fest verschraubt bedeuten. Also wären Anstecklichter auch okay. Blinken dürfen die Lichter allerdings nicht. Also mal abwarten, was noch alles in der kommentierten Fassung stehen wird…